DIN 18799- 1: ortsfeste bauliche Steigleitern mit Seitenholmen
DIN 18799- 1: ortsfeste bauliche Steigleitern mit Seitenholmen
Einsatzgebiete:
An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten.
Bitte beachten Sie, dass für die Befestigung und den Rückenschutz bei Schornsteinen besondere Vorschriften gelten. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage zu.
Personengruppen:
Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abständen von Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung der Personengruppe 1 und 2.
1 = Personen mit Erfahrung in der Benutzung von Steigleiteranlagen; nach DIN 18799- 1 Personenkreis C
2 = Personen ohne Erfahrung in der Benutzung von Steigleiteranlagen; nach DIN 18799- 1 Personenkreis A und B
Infos:
- über 5,0 m Absturzhöhe muß ein Rückenschutz vorhanden sein- sofern baulich möglich
- über 10,0 m Absturzhöhe muß die Leiter versetzt sein- die maximale Gesamtlänge darf 10,0 m nicht überschreiten. Ausnahme: ist die Versetzung aus baulichen Gründen nicht umsetzbar, so muß die Umsteigeplattform durch ein klappbares Ruhepodest K6063960 ersetzt werden.
- Leiternteile müssen für seitliche Überstiege höher geführt sein
- ungesicherte Ausstiegsstellen: hier sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer K6060981 zu empfehlen
- bei einer Spaltgröße größer 75 mm am Austritt bitte Ausstiegstritt K6063966 ff mitbestellen
- Sicherungstüre K6063502 für den Ausstieg ist zu empfehlen
Weitere Unterkategorien:
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